Mandat
Mietrecht
Mein Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt ist die Bearbeitung sämtlicher Fragen der Immobilienverwaltung, insbesondere des privaten und gewerblichen Mietrechts. Dies umfasst die Anbahnung von Mietverhältnissen mit den jeweiligen vertraglichen Voraussetzungen, den sich aus der Verwaltung des laufenden Mietverhältnisses ergebenden Problemen bei Mietzahlungen und Mietminderungen sowie die Beendigung und Abwicklung von Miet- verhältnissen.
- Sie haben eine Kündigung für Ihr
Mietverhältnis erhalten oder Sie möchten
einem Mieter ordentlich oder fristlos
kündigen? Welche Gründe sind erforderlich?
- Ihr Mieter hat trotz Fälligkeit (häufig dritter
Werktag des Monats) die Miete nicht oder
nur unvollständig geleistet?
- Sie sind Mieter und haben Mängel an der
Mietsache festgestellt, die keine volle
Miete mehr rechtfertigen?
- Es besteht Streit über Betriebs- und
Nebenkosten? Bis wann muss eine
Abrechnung erfolgen? Welche Kosten dürfen
überhaupt umgelegt werden und welche
Kosten verbleiben beim Vermieter?
- Sie sind sich über die wirksame Verpflichtung
des Mieters zur Ausführung von Schönheits-
reparaturen durch den Mieter unsicher?
Welche Renovierungsfristen sind zulässig?
Welche Farben dürfen verlangt werden? Welche
farbenfrohe "Kunstwerke" müssen trotz
unwirksamer Verpflichtung des Mieters
bei Auszug beseitigt werden?
- Ihnen stehen Ansprüche zu, Sie haben aber
Bedenken bezüglich der Verjährung (teilweise
erheblich abweichend von der regulären
Verjährungsfrist!)?
Jedes Vertragsverhältnis kann individuelle Besonderheiten enthalten, so dass pauschale Aussagen auf Ihren Fall nicht zutreffen müssen. Es empfiehlt sich daher eine individuelle Überprüfung Ihrer Angelegenheit.
Auch bei Fragestellungen aus dem Wohnungs- eigentumsrecht sowie weiteren Problemen rund um das Grundstück einschließlich nachbarschaftlicher Streitigkeiten helfe ich Ihnen gerne.
Weitere Tätigkeiten
Ich bearbeite zivilrechtliche Fragestellungen, beispielsweise aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Erbrecht, dem Arbeitsrecht und allen weiteren Vertragsformen. Auch die Verteidigung gegen Abmahnungen für vermeintliche Urheber- rechtsverstöße (Verbreitung von Musik, aktuellen Kinofilmen oder PC-Spielen mittels Torrent- / Filesharing-Systemen) wird immer häufiger erforderlich.
Der Einzug von fälligen Geldforderungen mittels außergerichtlichen Mahnungen, der gericht- lichen Geltendmachung per Mahnbescheid oder Klage sowie die anschließende Vollstreckung von erwirkten Titeln gehören zu den täglichen Arbeiten - genau wie deren Abwehr.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Abwicklung der Unfallfolgen und der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger oder gegen eine Versicherung? Oder Sie möchten sich darüber Klarheit verschaffen, welches Verhalten in einer bestimmten Situation gesetzlich "erlaubt" oder "nicht erlaubt" ist? Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten oder es läuft bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren?
Gerade wenn Ihnen Fristen gesetzt wurden oder Sie bereits Post vom Gericht erhalten haben (gut erkennbar an den gelben Umschlägen), zögern Sie zur Vermeidung von Nachteilen nicht und lassen Sie sich beraten!
Gebühren und Kosten
Neben der rechtlichen Bewertung mit einer sorgsamen Abwägung der Vor- und Nachteile für den Mandanten muss auch das Kostenrisiko Berücksichtigung finden. In einigen Situationen ist die Kostenfrage zweitrangig oder ergibt sich zwangsläufig aus einem bereits laufenden gerichtlichen Verfahren. Aber auch hier ist gerade die Übersicht über weitere Kosten zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit immer ein wichtiger Prüfungspunkt.
Im Laufe eines Verfahrens und je nach Ausgang können vielfältige Kosten anfallen: eigene und fremde Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Kosten für Gutachter, Sachverständige und Zeugen, Gebühren für behördliche Auskünfte usw.. Diese fallen teilweise auch erst im Laufe eines Verfahrens an. Eine vorherige rechtliche Beratung ist somit dringend geboten. Auch eine bestehende Rechtsschutz- versicherung deckt nicht immer alle Fälle ab. So sollte das Bestehen des konkreten Versicherungsschutzes vor kostenauslösenden Maßnahmen immer überprüft werden.
Die Abrechnung meiner Tätigkeit erfolgt grundsätzlich gemäß der Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Es ist aber auch eine vor Mandantsaufnahme schriftlich festzuhaltende Honorarvereinbarung möglich.
Sollten Ihre wirtschaftichen Verhältnisse die Führung eines Rechtsstreits nicht oder nur eingeschränkt zulassen, so besteht möglicherweise ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), im Familienrecht als Verfahrenshilfe (VKH) bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine staatliche finanzielle Unterstützung zur Durchsetzung eigener Rechte oder zur Verteidigung gegen eine unbegründete Klage. Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt, welche das Gericht neben der Erfolgsaussicht der eigenen Klage/der Verteidigung prüft. Sollte ein Leistungsbezug nach dem SGB II (sog. Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) vorliegen, besteht wahrscheinlich auch ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Prozesskostenhilfe kann mit Ratenzahlung gewährt werden und deckt die Gerichtskosten (einschließlich Kosten für Sachverständige und Zeugen) sowie die eigenen Rechtsanwaltskosten ab. Sollte eine mit Prozesskostenhilfe-Unterstützung klagende Partei einen Prozess verlieren, so muss sie trotzdem die Kosten des anwaltlich vertretenen Gegners tragen! Eine bewilligte Prozesskostenhilfe ist somit keine Garantie dafür, dass das Verfahren kostenfrei geführt werden kann. Für das Prozess- kostenhilfeprüfungsverfahren selbst gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Die in vielen Bundesländern bestehende Möglichkeit der Beratungshilfe zur Übernahme von außergerichtlichen Beratungskosten besteht in Hamburg nicht.